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LG Hamburg, 11.07.2014 - 304 O 122/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Wärmelieferungsvertrag: Fernwärme im Sinne der AVBFernwärmeV
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09
Zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen
Auszug aus LG Hamburg, 11.07.2014 - 304 O 122/13
Die Anwendbarkeit der AVBFernwärmeV rechtfertigt sich aufgrund der Interessenlage des Fernwärmeversorgungsunternehmens, das die entsprechende Investition für die Anlagen zu übernehmen hat, statt nur vom Eigentümer gestellte Anlagen zu betreiben (BGH, Urt. v. 21.12.2011 - VIII ZR 262/09 (KG), Rn. 15-18). - BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 229/88
Begriff der Fernwärme
Auszug aus LG Hamburg, 11.07.2014 - 304 O 122/13
Fernwärme wiederum liegt vor, wenn "aus einer nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers stehenden Heizungsanlage von einem Dritten nach unternehmenswirtschaftlichen Gesichtspunkten eigenständig Wärme produziert und an andere geliefert wird." (BGHZ 109, 118;… Danner/Theobald-Wollschläger, Energierecht, 78. EL, § 1 Rn. 3). - BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04
Zustimmungsbedürftigkeit des Wärmecontracting während laufenden Mietverhältnisses
Auszug aus LG Hamburg, 11.07.2014 - 304 O 122/13
Dabei kann ein Mieter der Änderung und Einbeziehung in die Direktabrechnung der Wärmelieferung widersprechen, wenn dadurch zusätzliche Kosten für den Mieter entstehen können (BGH, Urteil vom 6.4. 2005 - VIII ZR 54/04 (LG Köln)). - OLG Schleswig, 24.10.2013 - 7 U 33/13
Fernwärmelieferungsvertrag: Übertragung von Vertragsverhältnissen über …
Auszug aus LG Hamburg, 11.07.2014 - 304 O 122/13
Diese ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Vertragsübergangs (OLG Schleswig, Urteil v. 24.10.2013, 7 U 33/13, S. 5 f.), sondern setzt allein die Frist für das Sonderkündigungsrecht des Kunden nach § 32 Abs. 5 Satz 3 der Verordnung in Gang.